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Die Grünen im Rat
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Tel.: 0208-820296
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wünscht
die Fraktion
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Die bestehende Regelung über die Zuständigkeit von Kreisen und kreisfreien Städten für Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe ist mit der Landesverfassung nicht vereinbar, das ist die von der Grünen Ratsfraktion ersehnte Botschaft des Verfassungsgerichtsurteils. Darunter fällt auch die Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Das Gericht folgte damit - so der Grüne Fraktionssprecher Wilke - der Argumentation der Stadt Oberhausen und 16 weiterer Gebietskörperschaften, nämlich das die einschlägige Bestimmung im nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz das Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt.
„Die beanstandete Regelung verstoßt damit gegen das landesverfassungsrechtlich verankerte Konnexitätsprinzip. Dieses Prinzip verpflichtet den Landesgesetzgeber bei der Übertragung neuer oder der Veränderung bestehender kommunaler Aufgaben, gleichzeitig einen finanziellen Ausgleich schaffen. Im Zuge des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) haben sich für die Kreise und kreisfreien Städte signifikante Änderungen bei der kommunalen Aufgabenwahrnehmung ergeben. Insbesondere haben sich die Vorgaben für den quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung erheblich erhöht. Gerade einnahmenschwache Städte wie Oberhausen spüren dabei die finanzielle Mehrbelastung“, so Wilke. „Es ist schön auch mal eine Klage zu gewinnen, vor allem wenn sie zu einer dauerhaften Entlastung des Haushalts führt. Ein Urteil, dass den Raubzug durch die Kommunen eindämmen wird.“
Hintergrund: Die Klage fußt auf dem sogenannten Konnexitätsprinzip, das in der Landesverfassung verankert ist. Demnach darf das Land als Gesetzgeber den Kommunen keine neuen Aufgaben aufbürden oder bisherige Aufgaben stark verteuern, ohne einen Ausgleich dafür zu schaffen..
Geklagt haben die Städte Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Herford, Herne, Hürth, Köln, Krefeld, Leverkusen, Minden, Mönchengladbach, Mülheim/Ruhr, Münster, Neuss, Oberhausen, Remscheid, Solingen, Wuppertal sowie die Kreise Düren und Wesel.